Vereinbarung zur Schadenabwicklung zwischen dem Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg und der Sparkassen Versicherung
Immer wieder machen Sturm- und Hagelschäden Hauseigentümern das Leben schwer. Unwetter und schwere Stürme nehmen auf Grund der Erderwärmung immer mehr zu. Aus diesem Grund hat der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württemberg (LIV) mit der SparkassenVersicherung (SV) eine Vereinbarung für eine vereinfachte Schadensregulierung für Haus-eigentümer getroffen. Wer sein Haus bei der SparkassenVersicherung versichert hat, kann einem Schaden nun gefasst entgegensehen.
Die im LIV organisierten Innungsfachbetriebe garantieren den Versicherungsnehmern der SV eine vereinfachte und schnellere Abwicklung ihrer Schäden. Dem Versicherten steht ein qualifizierter Dachdeckerbetrieb, der sich zu hohen Qualitätskriterien verpflichtet hat, schnell zur Seite. Kleinere Schäden können sogar sofort fachgerecht repariert werden.
Wenn der Hausbesitzer den Schaden bei der SV meldet und noch keinen Dachdeckerhat, wird der Schaden an den LIV übermittelt. Von dort wird die Schadensmeldung dann umgehend an einen räumlich nahe gelegenen Dachdeckerinnungsfachbetrieb weiterleitet. Dieser nimmt innerhalb kurzer Zeit direkt mit dem Versicherungsnehmer Kontakt auf. So muss der Hausbesitzer sich nicht mehr um die Suche nach einem Handwerker kümmern, denn gerade bei großen Unwettern ist dies nicht immer einfach, da viele Dachdecker gleichzeitig benötigt werden.
Durch die rasche Kontaktaufnahme der Innungsfachbetriebe mit dem Versicherungsnehmer soll diese Vereinbarung auf Grund von festgelegten Preisen für Material und einheitliche Stundensätze auch unseriösen Handwerksbetrieben entgegenwirken. Denn gerade bei großen Unwettern passiert es immer wieder, dass „Dach-Haie“ die Hausbesitzer mit überzogenen Rechnungen und nicht fachgerechter Mängelbeseitigung täuschen. Wer das kaputte Dach letztendlich repariert, ist natürlich die Entscheidung des Versicherungsnehmers.
Der Vorteil bei Auswahl eines Innungsbetriebes, der an der Vereinbarung teilnimmt, liegt klar auf der Hand: Die Versicherer verlangen normalerweise vor Beginn der Reparaturarbeiten vom Hausbesitzer ein Angebot des Dachdeckers. Nicht jedoch bei den o.g. Innungsfachbetrieben. Die SV und der LIV haben finanzielle Obergrenzen festgelegt, bis zu denen Sofortsicherungsmaßnahmen und Reparaturarbeiten ohne vorherige Angebotsabgabe durchgeführt werden dürfen. Dies garantiert dem Hausbesitzer eine wesentlich schnellere Schadensregulierung, gerade bei
kleineren Sturm- und Hagelschäden.