Grothe   Bedachungen GmbH

Dach-, Wand-, Abdichtungstechnik

Rennemattenweg 5 - 79576 Weil am Rhein


 

 

Wärmedämmungen und Energieeinsparverordnung 2007

Bei allen Energiesparmassnahmen steht die Wärmedämmung an vorderster Stelle. Ein verbesserter Wärmeschutz führt dauerhaft zu einem geringeren Heizwärmebedarf. Energiesparen ist der entscheidende Beitrag zum Klimaschutz. Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung benötigt. Ein guter Wärmeschutz ist daher Umweltschutz und Zukunftsvorsorge. Stark vereinfacht erklärt bedeutet dies, dass jedes beheizte Gebäude, egal ob Neubau oder bei Sanierungen und Anbauten wärmegedämmt werden muss. Die Energieeinsparverordnung ist ein Gesetz und daher ohne Ausnahme von jedem anzuwenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.enev-online.de
Wärmedämmungen an Dächern sind  bauphysikalisch gesehen sehr kompliziert und gehören daher in die Hände von Profis. Nicht fachgerecht ausgeführte Wärmedämmungen können schnell zu Schäden an Bauteilen führen. Sowohl beim Einbau von Dachflächenfenstern als auch bei unsachgemäßer Wärmedämmung entstehen oft Wärmebrücken, meist an Rahmen oder Balken. Durch die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen bildet sich an diesen Stellen Tauwasser. Feuchte Ränder oder schwarze Flecken sind ein Warnsignal dass hier Bauschäden im Entstehen sind. Doch mit dem aufbringen einer Dämmschicht allein ist es nicht getan. Zusätzlich muss die Lufttundurchlässigkeit gewährt sein. siehe Lüftung.

Aufgrund diesen Erkenntnissen wurde die bestehende Wärmeschutzverordnung vom Jahre 1995 verändert und in die sog. Energieeinsparverordnung (EnEV) eingefügt. Diese wurde im Jahr 2007 nochmalig verändert. Kernpunkte der Veränderung war der Energieausweis:

Energieausweis

Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und Käufer

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.

Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.

Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

 

Wer braucht einen Energieausweis?

Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.  

 

Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?

Rund die Hälfte aller Wärme geht über Wände, Decken und Fenster verloren. Auch veraltete Heizungen und undichte Gebäudehüllen verursachen große Wärmeverluste.

 

Modernisierung zahlt sich aus

Energetisch modernisierte Gebäude bieten mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen als Wohnungen und Häuser mit veralteten energetischen Standards. Zudem verbessert eine energetisch sinnvolle Modernisierung das Raumklima, erhöht den Wohnkomfort und erhält die Bausubstanz. Mit dem Energieausweis kann der Mieter bzw. Käufer die Qualität eines Angebots seriös und objektiv nachvollziehen. Beim Verkauf von Immobilien wirkt eine durch den Energieausweis ausgewiesene gute energetische Qualität eines Gebäudes wertsteigernd und verbessert die Verkaufschancen.

Weiter Informationen unter   http://www.dena-energieausweis.de/

 

 

 

 

Die Sache mit dem U-Wert (früher K-Wert)

Aufgrund gesetzlichen Veränderungen nennt sich der K-Wert ab sofort U-Wert.

Alle reden davon. Doch kaum einer weiß was der Wert genau bedeutet.  Viele Bauherren wissen zwar: je niedriger der Wert desto besser. Der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient gibt an wie viel Wärme (und damit Energie) durch ein Bauteil hindurchgeht.
Für alle, die es ganz genau wissen wollen: der U-Wert sagt aus, wie viel Wärme (in Watt) in einer bestimmten Zeiteinheit und pro Grad Temperaturdifferenz (in Kelvin=K=) durch eine 1qm große Fläche eines Bauteils entweicht (U=W/(qm x K). Der K-Wert bezieht sich also immer auf ein ganzes Bauteil einschl. Dampfsperre und Unterkonstruktion.

 

 

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