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Wärmedämmungen und Energieeinsparverordnung 2007 Bei allen Energiesparmassnahmen steht die Wärmedämmung an vorderster
Stelle. Ein verbesserter Wärmeschutz führt dauerhaft zu einem geringeren Heizwärmebedarf.
Energiesparen ist der entscheidende Beitrag zum Klimaschutz. Mehr als ein
Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung
und die Warmwasserbereitung benötigt. Ein guter Wärmeschutz ist daher Umweltschutz
und Zukunftsvorsorge. Stark vereinfacht erklärt
bedeutet dies, dass jedes beheizte Gebäude, egal ob Neubau oder bei Sanierungen
und Anbauten wärmegedämmt werden muss. Die Energieeinsparverordnung ist ein
Gesetz und daher ohne Ausnahme von jedem anzuwenden. Weitere Informationen
erhalten Sie unter http://www.enev-online.de Aufgrund diesen Erkenntnissen wurde die bestehende Wärmeschutzverordnung vom Jahre 1995 verändert und in die sog. Energieeinsparverordnung (EnEV) eingefügt. Diese wurde im Jahr 2007 nochmalig verändert. Kernpunkte der Veränderung war der Energieausweis: Energieausweis Der Energieausweis bietet Vorteile für Mieter und KäuferMieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Wer braucht einen Energieausweis?Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen. Was sind die schlimmsten Energiefresser in Wohngebäuden?Rund die Hälfte aller Wärme geht über Wände, Decken und Fenster verloren. Auch veraltete Heizungen und undichte Gebäudehüllen verursachen große Wärmeverluste. Modernisierung zahlt sich ausEnergetisch modernisierte Gebäude bieten mehr Sicherheit vor künftigen Energiepreissteigerungen als Wohnungen und Häuser mit veralteten energetischen Standards. Zudem verbessert eine energetisch sinnvolle Modernisierung das Raumklima, erhöht den Wohnkomfort und erhält die Bausubstanz. Mit dem Energieausweis kann der Mieter bzw. Käufer die Qualität eines Angebots seriös und objektiv nachvollziehen. Beim Verkauf von Immobilien wirkt eine durch den Energieausweis ausgewiesene gute energetische Qualität eines Gebäudes wertsteigernd und verbessert die Verkaufschancen. Weiter Informationen unter http://www.dena-energieausweis.de/
Die Sache mit dem U-Wert (früher K-Wert) Aufgrund gesetzlichen Veränderungen nennt sich der K-Wert ab sofort U-Wert. Alle reden davon. Doch kaum einer weiß was der Wert
genau bedeutet. Viele Bauherren wissen zwar: je niedriger der Wert desto besser.
Der sogenannte Wärmedurchgangskoeffizient gibt an wie viel Wärme (und damit
Energie) durch ein Bauteil hindurchgeht.
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